Amtsausbildung

02 - Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein

Hier sind einige Links auf die Internetseite der Landesfeuerwehrschule:  

03 - Truppausbildung Teil 1

04 - Truppausbildung Teil 2

04.1 Lehrgangsplan 2020

Die Lehrgangsplanung 2020 N.N.

Ausbildungsthemen und Termine werden zeitnah hier

bekanntgegeben.   Stand. 22.01.2020

04.2 Ausbildungshilfen

05 - Truppführer

05.1 Lehrgangsplan 2020

Der Lehrgang Truppführer fällt aus!

Damit reagieren wir auf die Empfehlung des Landes Feuerwehrverband

Schleswig-Holstein vom 11.03.2020.

Weitere Info folgt zeitnah hier.

  • »Anmeldevordruck

05.2 Ausbildungshilfen

08 - Ausbildungung Motorsäge

08.1 - Ausbildungung "Arbeiten mit der Motorsäge"

Nach § 36 Abs. 1 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A1) gehört das Fällen von Bäumen zu den gefährlichen Arbeiten. Sie dürfen nur von geeigneten Personen, denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind, ausgeführt werden. Zum Führen einer Motorsäge sind die fachliche und die körperliche Eignung erforderlich. Die fachliche Eignung umfasst z. B. Kenntnisse über Funktion und Arbeitsweise der Motorsäge, praktische Übungen unter Anleitung Fachkundiger, Kenntnisse über Unfallgefahren und Sicherheitsbestimmungen.

Zur Erfüllung dieser Vorschrift im Feuerwehreinsatz führt die Feuerwehr eine Mindestausbildung für „Arbeiten mit der Motorsäge“ im Feuerwehreinsatz durch. Die Ausbildung findet im Amt Eiderkanal auf Amtsebene statt.

Termine können über eure Wehrführung beim Amtswehrführer angefragt werden.                                                                                                                                                                      

09 - Erweiterung der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen

Im Sprachgebrauch und in vielen Aufsätzen und Veröffentlichungen wird die Fahrberechtigung irrtümlich immer wieder als „Feuerwehrführerschein“ bezeichnet. Dieser Begriff ist falsch und kann zu unerfreulichen Fehlern führen. Es handelt sich ausschließlich um eine Fahrberechtigung, die zum Führen von Fahrzeugen mit der entsprechenden zulässigen Gesamtmasse im Rahmen von angeordneten Dienstfahrten berechtigt. Die Nutzung der Fahrberechtigung außerhalb dieses Geltungsbereiches ist wie ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Mit der Fahrberechtigung sind Sie zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die zulässigen Gesamtmassen bis zu 4,75 oder bis zu 7,5 t berechtigt. Sie können diese im Rahmen Ihres Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr, den anerkannten Rettungsdiensten, des Technischen Hilfswerks oder den Einheiten des Katastrophenschutzesdienstes durch den Nachweis einer Prüfung erwerben.

Voraussetzung für die Fahrberechtigung ist, dass Sie

  • seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind.
  • ehrenamtliches Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr, einem nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienst, im Technischen Hilfswerk, einer Einheit des Katastrophenschutzdienstes oder von einem Fahrlehrer für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t ausgebildet wurden und
  • nach einer Einweisung in einer Abschlussfahrt von mindestens 45 Minuten Dauer als praktische Prüfung Ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Das Amt Eiderkanal verfügt über Ausbilder die berechtigt sind diese Schulung durchzuführen.

Terminabsprachen zum Erwerb dieser Fahrberechtigung über eure Wehrführung jederzeit möglich.